STEUERSTRAFRECHT/SELBSTANZEIGE/WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
„Von der Selbstanzeige bis zur Verteidigung im Strafverfahren“
Eine erfolgreiche Tätigkeit im Steuerstrafverfahren setzt u.E. zwingend eine juristische und steuerliche Ausbildung voraus.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige und erstellen diese für Sie. Wie sich im Fall Hoeneß gezeigt hat, ist es von erheblicher Wichtigkeit, dass die Selbstanzeige korrekt erstellt worden ist; ansonsten tritt die strafbefreiende Wirkung nicht ein!
Wir haben umfangreiche Erfahrungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige. Sofern Sie Fragen hierzu haben sollten, so sprechen Sie uns an!
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten vor dem Strafgericht. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!